Insolvenzverfahren und Sanierung |
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Nicht alle Geschäfte verlaufen immer erfolgreich. Oft entsteht die Notwendigkeit, eine Gesellschaft aufzulösen oder diese zu sanieren. Wenn das Vermögen der Gesellschaft zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger nicht ausreicht, zieht es die gerichtlich verkündete Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit nach sich. Zum Schutz der Interessen der Gläubiger ist es oft erforderlich, schnell und entschieden zu handeln, um die Vermögenslage und die Anzahl der Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitteln. Rechtzeitige und genaue Handlungen geben oft die Möglichkeit, die Zuführung der Vermögen der Gläubiger unter die Konkursmasse auszuschließen. Die Vertretung der Interessen der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren umfasst die Geltendmachung der Ansprüche, die Bestätigung der Verteilungsvorschläge und der Schlussberichte, die Aufsicht über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters und die Beteiligung an der Arbeit des Insolvenzteams. Wir haben Insolvenzverwalter mehrmals bei umfangreichen Verkaufstransaktionen der Konkursmasse beraten. Wir haben die Interessen sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner in komplizierten und umfangreichen Insolvenzverfahren vertreten, und unsere Rechtsanwälte und Juristen sind als Insolvenzverwalter tätig gewesen. Zugleich haben wir enge Kooperationsbeziehungen zu den Mitgliedern der Insolvenzverwalterkammer, was es uns ermöglicht, die Interessen unserer Kunden als Gläubiger in Insolvenzverfahren effizient zu verteidigen. |




